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Art. 35 · Bauarbeiten an öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen
BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 19 · Original-PDF
1Die Benützung der öffentlichen Strassen, Wegen und Plätze für das Aufstellen von Maschinen, Bauinstallationen, den Abbruch von Mauern, Lagerung von Baumaterialien und Bauschutt bedarf einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch der zuständigen Strassenbehörde, welche den Umfang des zu benützenden Bodens und die Abgeltung zu bestimmen hat. Es finden die Bestimmungen gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.