Art. 33 · Besonnung, Belüftung und Belichtung
BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 18 · Original-PDF
BauG Art. 53
1Wohn- und Schlafräume müssen einwandfreie Besonnungsverhältnisse aufweisen. Ausschliesslich nord- oder nordostorientierte Wohnungen sind nicht gestattet.
2Alle Aufenthaltsräume müssen unmittelbar von aussen genügend Luft und Licht erhalten. Badezimmer und WC dürfen innenliegend, Läden und Werkstätten auch unterirdisch angeordnet werden, sofern sie einwandfreie künstliche Beleuchtungs- und Belüftungseinrichtungen aufweisen.
3Wohn- und Schlafräume dürfen nicht ausschliesslich über Dachflächenfenster oder Lichtschächte belichtet werden. Für die Ermittlung der Fensterfläche nach Art. 32 Abs. 3 werden Dachflächenfenster hälftig angerechnet. Gemeinde Kaltbrunn
–19 - Baureglement
5 BAUVORGANG UND BAUKONTROLLE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.