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Art. 18 · Gebäudehöhe, Firsthöhe
BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 12 · Original-PDF
BauG Art. 60 Anhang 3
3Bei zusammengebauten Häusern wird die Gebäudehöhe für jedes einzelne Gebäude ermittelt.
4Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen Niveaupunkt und der Firstlinie bzw. bei Flachdächern dem höchsten Punkt des Daches (ohne technisch bedingte Dachaufbauten gemäss Art. 27).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.