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Art. 13 · Kernzonen

BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 9 · Original-PDF

BauG Art. 15

Eine Abbruchbewilligung wird nur erteilt, wenn die Bewilligung für einen Neubau, dessen Ausführung gesichert ist, vorliegt oder wenn eine Nichtüberbauung keine Beeinträchtigung des Ortsbildes zur Folge hat oder sonst im öffentlichen Interesse liegt. Gemeinde Kaltbrunn

–10 - Baureglement 4 BAUVORSCHRIFTEN

4.1 ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.