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Art. 8a · Grünzonen

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 6

1Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten und Anlagen haben bezüglich Stellung und Gestaltung erhöhten Anforderungen zu genügen.

2Die Grünzone Freihaltung GF dient der Gliederung von Siedlung und Landschaft.

3Die Grünzone Erholung GE ist zu Erholungszwecken bestimmt. Für die Überbauung und Nutzung der Familiengärten am Fischbachgraben A ist der Überbauungsplan „Familiengärten am Fischbachgraben A" massgebend.

4Für die Grünzone Schutz GS gelten die Bestimmungen der Schutzverordnung.

5In der Grünzone Grundwasserschutz GG gelten die Vorschriften des GschG mit seinen Verordnungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.