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Art. 4 · Richtplan

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 5

Die kommunale Richtplanung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

–Ortsplanerisches Konzept 1:2000/5000

–Ortsbauliches Konzept 1:1000

–Bericht zur Richtplanung

Das ortsplanerische und ortsbauliche Konzept und der Bericht zur Richtplanung bilden einen integrierenden Bestandteil der Richtplanung. Dieser ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.