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Art. 14 · Strassenabstände
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 9
1Wo keine Baulinien bestehen, ist von Staatsstrassen ein Abstand von 4.00 m und von Gemeindestrassen ein solcher von 3.00 m ab Strassen- bzw. Trottoirgrenze einzuhalten. Von öffentlichen Wegen 1. und 2. Klasse ist ein Minimalabstand von 2.50 m ab Wegachse einzuhalten.
2Die Vorschriften über die Strassenabstände gehen denjenigen über die Grenzabstände vor.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.