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Art. 93 · Verunstaltungsverbot

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 5 · Original-PDF

a) die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde, b) die zweckmässige Nutzung des Bodens, c) die umweltverträgliche und rationelle Erschliessung des

Baugebietes, d) die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und

Landschaftsbildes, e) die Gewährleistung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.