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Art. 91 · Vorverfahren

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 27 · Original-PDF

VSA Verein schweizerischer Abwasserfachleute

h) Kanalisationsplan im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe

des Anschlusses an das bestehende Kanalisationsnetz, Lei-

tungen (Durchmesser, Material, Gefälle), sowie der Kontroll-

und Schlammsammler mit Durchmesser und Höhenangaben

gem. SN 592 000. i) Berechnung der Ausnützungsziffer, Energienachweis (gemäss Energieverordnung Art. 7), und wo erforderlich Nachweise gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV) und Luftreinhalteverordnung (LRV). j) Schutzraumeingabe nach gesetzlichen Vorschriften.

k) Eingabe für Ölfeuerung- und Tankanlage zuhanden der Feu-

erschutz- und Gewässerschutzorgane.

l) Nachweis der Erschliessung (Elektrizität, Wasser, Abwasser).

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2Bei besondren Bauprojekten kann der Gemeinderat die Eingabe eines Modells und weiterer, ihm notwendig erscheinender, Unterlagen verlangen.

3Für Umbauten ist auf den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau gut ersichtlich darzustellen (unter Hervorhebung der bestehenden Teile in grauer, der neuen Teile in roter und der abzubrechenden Teile in gelber Farbe).

4Die Unterlagen des Baugesuches sind in 4-facher Ausfertigung auf dauerhaftem Papier, gefalzt auf das Normalformat A4 (210 x 297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.