Art. 81 · Ordentliches Verfahren
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 27 · Original-PDF
1Für das Baugesuch ist ein besonderes, von der Gemeinde erhältliches Formular zu verwenden. Über den Umfang des Baugesuches bzw. der vorzulegenden Pläne oder Unterlagen für kleinere Bauvorhaben entscheidet das Gemeindepräsidium.
Das Baugesuch hat zu enthalten: a) Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte
Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist.
b) Neueste Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachfüh-
rungsgeometers mit eingetragenen Massen des Baukörpers,
der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtig-
ten (und bestehenden) Autoabstellflächen sowie er Zu-
fahrtsstrassen und -wege.
c) Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50
mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der
einzelnen Räume sowie der Fenster- und Bodenflächen.
d) Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50
mit Angabe der Höhen (Raum-, Gebäude- und Firsthöhe),
des gewachsenen und des neuen Terrains.
e) Detailplan des Kniestockes
f) Umgebungsplan 1:100 oder 1:50 mit Terrainveränderungen,
Stützmauern und Einfriedungen, Böschungen, Ein- und Aus-
fahrten, Zugängen, Abstellflächen für Motorfahrzeuge und
wo erforderlich für Kehrichtbehälter sowie Kinderspielflächen,
usw.
g) Niveaupunkt mit Angabe in Meereshöhe in Grundriss (EG)
und Schnitt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.