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Art. 30 · Dachaufbauten und -einschnitte

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 13 · Original-PDF

1 Dachaufbauten sind alle Bauteile, die über dem Dachbereich liegen, wie Lukarnen, Kreuzfirste, Liftaufbauten, Dachzugänge und Aufbauten über Treppenhäusern. Technisch notwendige Bauteile wie Kamine und Abluftkanäle zählen nicht als Dachaufbauten im Sinn dieses Reglements. 2 Dachaufbauten und -einschnitte sind architektonisch gut zu gestalten und dürfen höchstens 1/3 der Dachlänge bzw. Trauflänge einnehmen. 3 Für Kaminaufbauten gelten die Empfehlungen des BUWAL über die Mindesthöhe von Kaminen. 4 Sonnenkollektoren sind zulässig, wenn sie sich in die Baute und die Umgebung einfügen. Die Kollektoreinfassungen sind im Kupferton oder im Farbton der Dacheindeckung auszuführen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.