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Art. 21 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10 · Original-PDF
1 Für Bauten in der Landwirtschaftszone gilt ein allseitiger Grenzabstand von mindestens 5.0 m. Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenzund Gebäudeabstände. Für Wohnbauten gelten sinngemäss die Vorschriften der Wohnzone W2.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.