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Art. 65 · Gebühren

BZO Baureglement Langenthal · S. 32 · Original-PDF

1Für die Behandlung der Baugesuche, die Kontrolle der Bauausführung, die Benützung des öffentlichen Grundes bei Neu- und Umbauten, für Installations- und Lagerplätze sowie weitere bau- und planungsrechtliche Massnahmen werden die in den Gebührenreglementen der Stadt Langenthal festgelegten Gebühren erhoben.

2Für die Kosten des Baubewilligungsverfahrens und die Vorschusspflicht gelten Art. 52 und 53 BewD. 30 Baureglement

5.1 R F) Widerhandlungen, Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.