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Art. 54 · b) Bauweise
BZO Baureglement Langenthal · S. 28 · Original-PDF
1Alle baulichen Vorkehren innerhalb dieser Gebiete müssen sich bestmöglich in die bestehende Bau- und Quartierstruktur einordnen. Die in den einzelnen Quartieren massgeblichen und zu beachtenden Strukturmerkmale sind im Anhang IV beschrieben.
2Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG ist nicht zulässig. 26 Baureglement
5.1 R
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.