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Art. 54 · b) Bauweise

BZO Baureglement Langenthal · S. 28 · Original-PDF

1Alle baulichen Vorkehren innerhalb dieser Gebiete müssen sich bestmöglich in die bestehende Bau- und Quartierstruktur einordnen. Die in den einzelnen Quartieren massgeblichen und zu beachtenden Strukturmerkmale sind im Anhang IV beschrieben.

2Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG ist nicht zulässig. 26 Baureglement

5.1 R

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.