Art. 12
BZO Baureglement Langenthal · S. 15 · Original-PDF
1Bei der geschlossenen Bauweise (Kernzone, Art. 44 ff) werden die Bauten seitlich an die Grenze gestellt und mit einer Brandmauer zusammengebaut. 3. Geschlossene Bauweise
2Bei geschlossener Bauweise müssen Höfe und Hintergebäude durch Zufahrten von mindestens 3.0 m lichter Breite und 3.5 m lichter Höhe mit der Strasse verbunden sein.
3Erker, Balkone und Vordächer über dem Erdgeschoss dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn seitlich nicht näher als um das Mass ihres Vorsprunges an die Grenze heranreichen. 13 Baureglement
5.1 R III. Bauabstände und Gebäudeabmessungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.