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Art. 7 · Besondere Abstände
BZO Baureglement der Gemeinde Wartau · S. 9 · Original-PDF
1Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen mindestens folgende Strassenabstände ab Strassengrenze einzuhalten:
–Gemeindestrassen 3.0 m
–Gemeindewege 2.0 m Entlang klassierter Strassen gehen Strassenabstandsvorschriften anderen Abständen vor. RPV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.