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Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement der Gemeinde Wartau · S. 3 · Original-PDF
1Das Baureglement mit dem dazugehörigen Zonenplan dient insbesondere: a) dem Erhalt und der Förderung von attraktiven Nutzflächen für private, geschäftliche und öffentliche Bedürfnisse; b) der Ausrichtung der räumlichen Entwicklung auf die Siedlungs-, Verkehrs-, Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstruktur von Gemeinde und Region; c) der Schonung von Natur und Landschaft. BauG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.