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Art. 33 · Schneeschutzvorrichtungen

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 16 · Original-PDF

Wo von Dächern und Gebäulichkeiten fallender Schnee oder fallendes Eis Personen, Tiere oder Sachen gefährden könnte, sind Schneefangvorrichtungen wie folgt anzubringen:

–bei Ziegel-, Eternit- und Schieferdächern von 25º a.T. Neigung an;

–bei Metalldächern von 5º a.T. Neigung an.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.