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Art. 27 · Dachgestaltung

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 14 · Original-PDF

1Dachaufbauten und –einschnitte sind architektonisch gut zu gestalten. Sie dürfen zusammen höchstens 1/2, die Dacheinschnitte höchsten 1/3 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite einnehmen und bis in die Fassadenflucht reichen. Bei Flachdachbauten gelten als Dachaufbauten Bauteile, welche über einen von den Fassaden (mit Einschluss der Brüstungen) unter 45º a.T. ansteigenden Neigungswinkel herausragen.

2Technisch notwendige Dachaufbauten sind möglichst klein zu halten, zusammen zufassen und der Sicht nach Möglichkeit zu entziehen.

3Dachflächenfenster dürfen maximal 5% (1/20) der effektiven Dachfläche betragen. 14

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.