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Art. 21 · Gefahrengebiet Sevelerbach

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 11 · Original-PDF

1In dem im Zonenplan bezeichneten Gefahrengebiet Sevelerbach ist dem Erfordernis der Sicherheit besondere Beachtung zu schenken. Dies gilt namentlich für die Ausstattung der Keller- und Erdgeschosse.

2Die Bewilligungsinstanz ist befugt, im Bewilligungsverfahren einen entsprechenden fachtechnischen Nachweis zu verlangen und besondere Massnahmen anzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.