Art. 59 · Gewässerabstand
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 13 · Original-PDF
BauG geöffnet werden kann bzw. wenn die Voraussetzungen für eine grössere Abstände können im Rahmen von Wasserbauprojekten kantonalen Behörde festgestellt wurde, dass das Gewässer nicht festgelegt werden. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens sind
8Gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bauzone gilt für Bauten und Anlagen ein Abstand ab kleinere Abstände zulässig, wenn mit Mitwirkung der zuständigen
7Vorbauten von gesamthaft weniger als der Hälfte der Fassadenlänge sowie durchgehende Dachvorsprünge und Sonnenschutzkonstruktionen dürfen den Grenz- und den Strassenabstand um maximal 2.0 m unterschreiten, wenn dadurch der verbleibende Grenzbzw. Rohrachse von 5.0 m plus 1.5 x die Sohlentiefe. Kleinere oder Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht erfüllt sind. Strassenabstand nicht unter 2 m reduziert wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.