Art. 14 · Ersatzabgabe für Abstellplätze
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 18 · Original-PDF
2Bei Mehrfamilienhäusern ist pro 3 Wohnungen je ein reservierter Besucherparkplatz zusätzlich bereitzustellen.
1Bei Neuerstellung, Zweckänderung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen ist der Bauherr verpflichtet, auf privatem Grund Abstellflächen 2005). Dieser Betrag verändert sich dem Indexstand entsprechend. Er wird mit Baubeginn fällig.
1Sofern Ersatzabgaben gemäss übergeordnetem Recht zu leisten sind, betragen sie pro fehlenden Abstellplatz Fr. 6'000.-. (Zürcher Index der
–Mehrfamilienhäuser: 1 Abstellplatz pro 80 m2 anrechenbare Wohnbaupreise; Gesamtindex per 01.04.2007: 106.2 Punkte; Basis April Bewilligungsbehörde die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze in Für alle anderen Bauten oder Anlagen bestimmt die Anlehnung an die Normen der Schweizerischen Normen-Vereinigung. für Motorfahrzeuge nach den folgenden Angaben zu erstellen: Geschossfläche, mindestens aber 1 AP pro Wohnung.
–Einfamilienhäuser: 2 Abstellplätze (AP)
3Werden nachträglich, aber vor Ablauf von 5 Jahren, fehlende Abstellplätze erstellt, so wird die Ersatzabgabe pro rata ohne Zins
2Die zu leistenden Beiträge sind für die Errichtung und den Betrieb öffentlich benutzbarer Abstellflächen zu verwenden. zurückerstattet. Baureglement Sennwald
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