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Art. 102 · Erlass von Vorschriften
BZO Baureglement Buchs SG · S. 19 · Original-PDF
Normen SN 640 050 Grundstückzufahrten SN 640 273 Knoten; Sichtverhältnisse
2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. Baureglement Buchs
19 III. Baubewilligung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.