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Art. 9 · Gesamtüberbauung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 7 · Original-PDF

1Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes können durch Sondernutzungspläne gemäss Baugesetz Abweichungen von der Regelbauweise gewährt werden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Überbauungsfläche muss ortsplanerische Relevanz aufweisen. b) Das gesamte Areal muss nach einem einheitlichen Projekt überbaut werden, welches ortsbaulich und zeitgemäss wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise hat. Im Einzelnen müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sein:

–grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Grünflächen

–bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene sorgfältig durchdachte Bauweise

–besonders gute Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild

–siedlungsgerechte Verkehrserschliessung

–energetisch überdurchschnittlicher Baustandard c) Die Interessen der Nachbarn dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.