Art. 7 · Grünzonen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 6 · Original-PDF
1Die gemäss Baugesetz in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50.0 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss gilt ein minimaler Grenzabstand von 3.0 m. Grössere Bauten und Anlagen sind nur im Rahmen eines Überbauungsplanes zulässig.
2Die Grünzone A ist für Schrebergärten vorgesehen. Einzelbauten im Ausmass von max. 20.0 m2 Grundfläche (geschlossen) für die Aufbewahrung von Gartengeräten sind zulässig. Zusätzlich ist ein Vordach (max. 1 Seite eingewandet) von max. 10.0 m2 zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.