Art. 6 · Regelbauweise und Tabelle der Grundmasse
BZO Baureglement Oberriet SG · S. 5 · Original-PDF
Regelbauwe¡se und Tabelle der Grundmasse Massvorschrifte Grenzabstand Gebåudelänge n gross klein max. Zonen m m m I I 30.0 4 W1 w2 4 30.0 40.0 W3 5 10 50.0 W4 6 12 I WG2 30.0 4 40.0 WG3 10 5 4 30.0 8 I K2 A1 35.0 4 K3 A2 -A,2 5 5 GI A2 -A,2 5 5 öBA 5 5 B1 4 4 IE A3 G I A4 L/ÜG 30.0 4 Fussnoten A Nebenbauten. Fussnoten B Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften. Ausgenommen sind spezielle Auflagen und Sondernutzungspläne. LES Firsthöhe Gebäudehöhe (Lärmempfind max. max. lichkeitsstufe) m m il 6.5 9.5 ll 11.5 7.5 il 14.0 10.0 il 17.0 13.0 ilt 11.5 7.5 ilt 14.0 10.0 ilt 11.5 7.5 ilt 10.0 '14.0 ilt 16.0 12.0 IV il IV ilt 11.5 7.5 5lSeitei A1) ln der Hanglage (ab einer mittleren Hangneigung von 25o/o) gilt: 8.0 m Gebäudehöhe I 12.0 m Firsthöhe A2) Gegentlber Kern-, Wohn-, und Wohn-Gewerbe-Zonen ist ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten A3) Betreffend die Vorschriften für Grünzonen wird auf den Art. 7 dieses Reglements verwiesen. A4) Grundmasse gelten nur filr Wohnbauten. Grenzabstand fUr andere Bauten allseitig kleiner Grenzabstand, ausgenommen An- und B1) lDie lntensiverholungszone ,,R" ist für den Reitsport bestimmt. ln der lntensiverholungszone ,,R" werden die Bauweise und die von Überbauung freizuhaltenden Arealteile durch Uberbauungspläne festgelegt. 2Die lntensiverholungszone ,,C" ist für Campingplätze bestimmt. Es gelten die Bestimmungen der,,Campingverordnung", in Kraft seit 2'l. März 1978. 3Die lntensiverholungszone ,,S" ist für Sportanlagen bestimmt. Bauten und Anlagen für den Betrieb und Unterhalt sind gestattet. Sie haben sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einzufi¡gen. Die lntensiverholungszone ,,S" in Montlingen ist auf Rasensport- und Tennisplätze und die entsprechenden Bauten für deren Betrieb und Unterhalt beschränkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.