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Art. 21 · Mindestmasse

BZO Baureglement Oberriet SG · S. 17 · Original-PDF

Mindestanforderungen

1Li.ht" Raumhöhe für Wohn- und Geschäftshäuser:

–Aufenthaltsräume mindestens 2,3 m - Einstell- und Kellerräume mindestens 2,1 m Bei nicht waagrechter Decke ist die lichte Raumhöhe über mindestens.6 m2 der Bodenfläche einzuhalten. 2Di" Bodenfläche von Wohn- und Schlafräumen muss mindestens 10 m2 betragen. 3Das Lichtmass der Fensterflächen von Wohn- und Schlafräumen hat mindestens 10 o/o der Bodenfläche zu betragen. 4G"f"ng"n" SanitÊirräume sind einwandfreizu beleuchten und ausreichend zu belüften. 5Ftir^ G"lander und Brüstungen sind ab 1.0 m Fallhöhe die BfU Richtlinien massgebend. 6Tr"pp"n in Gebäuden mit maximal 2 Geschossen müssen eine lichte Breite von 1.0 m aufweisen, in Gebäuden mit mehr Geschossen eine solche von mindestens 1.2 m. TBei M"hrfamilienhäusern ab 6 Wohnungen hat die gestaltete Fläche für Kinderspielplätze mind. 50.0 m2 zu betragen. Für jede weitere Wohnung zusätzlich 10.0 m2 pro Wohnung. Kleinwohnungen bis 2.5 Zimmer werden nicht angerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.