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Art. 10 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Altstaetten · S. 10 · Original-PDF

1Für die Bestimmung der Gebäudelänge wird das kleinstmögliche Rechteck über die Hauptbaute gelegt. Anbauten und Vorbauten werden nicht berücksichtigt. L = Gebäudelänge 9 | S e i t e L = Gebäudelänge L = Gebäudelänge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.