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Art. 7 · Mobilfunkanlagen
BZO Baureglement Widnau · S. 5 · Original-PDF
1 Der Gemeinderat verfügt über die folgenden Planungsinstrumente: Art.1, 11,42 und 65 1 Bei Erlass und Änderungen von Richtplan, Nutzungsplänen und Planungszonen sowie bei Landumlegungen sorgt der Gemeinderat für eine der Bedeutung angemessene Information und Abs. 1 Bst. c PBG Mitwirkung der Bevölkerung. Art 4 RPG 1 Bauzonen: Art.12ff.PBG 2 Nichtbauzonen: • Kommunaler Richtplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.