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Art. 30 · Baugesuchsunterlagen

BZO Baureglement Widnau · S. 12 · Original-PDF

5 Verfahren und Vollzug 2 Die Gebühren sind im Rahmen der kantonalen Gebührenordnung zu bemessen. Die Pla nungsbehörde sowie die Baubehörde erlassen einen Tarif. bühren erheben: 1 Die Planungsbehörde und die Baubehörde können insbesondere für folgende Leistungen GeArt. 54 und 160 2 Die Bewilligungsbehörden sind berechtigt, weitere für die Beurteilung erforderliche Unterlagen einzufordern. 1 Gesuchstellende verwenden für das Baugesuch das Formular des Bau- und Umweltdeparte-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.