Art. 137 · Beleuchtete Reklamen, Leuchtreklamen sowie grössere und spezielle …
BZO Baureglement Widnau · S. 11 · Original-PDF
PBG 2 Beleuchtete Reklamen, Leuchtreklamen sowie grössere und spezielle Beleuchtungsanlagen sind bewilligungspflichtig. 1 Sämtliche Lichtemissionen sind möglichst durch Massnahmen an der Quelle auf das objektiv
Art. 137 PBG mentes. Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen wie Situations- Art 21 PBV
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.
plan, Grundriss, Ansichten, Schnitte und Kanalisationspläne enthalten. Es wird von der Bauherrschaft und den Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümern unterzeichnet. Unvollständige Gesuche werden zur Ergänzung oder Verbesserung zurückgewiesen. Unter bleibt die Verbesserung innert der angesetzten Frist, tritt die Bewilligungsbehörde auf das Gesuch nicht ein. • Erlass von Sondernutzungsplänen und Strassenplänen; Art. 94ff. VRP • Bewilligung von Sondernutzungen und gesteigertem Gemeingebrauch an öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen. • Beratung, Baukontrollen, Schnurgerüstabnahme u.ä.; • Erlass baupolizeilicher Bewilligungen und Verfügungen; Es können Kostenvorschüsse verlangt werden. PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.