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Art. 51 · Gebühren und Beiträge
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 19 · Original-PDF
1Für die Behandlung der Baugesuche sowie Bauermittlungen und für die baupolizeilichen Leistungen sind Gebühren gemäss Gebührentarif für das Bauwesen der Gemeinde Thal zu entrichten.
2Die Barauslagen für allfällige Gutachten, Schnurgerüstangaben, Kontrollen und dergleichen werden dem Verursacher weiterbelastet.
31Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2006. VII Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.