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Art. 50 · Form Baugesuch

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 18 · Original-PDF

1Für das Baugesuch sind vom Bauamt erhältliche Formulare zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:

a)Baugesuchsformular mit Beschreibung des Bauvorhabens soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist. Detaillierter Nachweis über die Berechnung der Ausnützung, der Parkierungsflächen, der Kinderspiel- sowie der Grünflächen;

b)Grundbuchplankopie mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und projektierten Werkleitungen, der beabsichtigten Anlagen der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege;

c)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen, das Erdgeschoss mit Umgebung inklusive Kinderspielplätze;

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs von Grenze zu Grenze einschliesslich der Übergänge zu den Nachbargrundstücken sowie des kotierten Niveaupunktes (Niveaupunktaufnahme eines anerkannten Geometerbüros); 30

e)Besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, - material und -gefälle sowie der Schächte;

f)Pläne für Tankanlagen im Massstab 1:50; 30

g)Schutzraumeingabe, Energienachweis, Lärmbelastungsgutachten sowie weitere notwendige Unterlagen entsprechend der jeweiligen Spezialgesetzgebung;

h)Risikoanalyse für Vorhaben in Naturgefahrenzonen und innerhalb von Ge- 29 wässerräumen.

2Bei allen Fassadenänderungen (Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. Die bestehenden Nachbargebäude sind in ihren Grundzügen ebenfalls darzustellen.

3Auf Verlangen des Gemeinderates sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, Materialmuster und Farbkonzepte, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben auch Modelle einzureichen. Innerhalb geschützter Ortsbilder ist zudem das Vorhaben in geeigneter Weise in seinem nachbarlichen Kontext darzustellen. Der Gemeinderat ist befugt, auf Kosten des Gesuchstellers weitere Geländehöhen aufnehmen zu lassen und für schwer zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauten Gutachten einzuholen. 30

29Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013.

30Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2006.

4Für unbedeutende Bauvorhaben kann der Gemeinderat 31 die erforderlichen Unterlagen entsprechend beschränken.

5Bauliche Veränderungen sind durch Farbe in allen Plänen zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe.

6Die Unterlagen des Baugesuches sind, wo nichts anderes bestimmt ist, mindestens in dreifacher Ausfertigung, gefalzt auf das Normalformat A4 (210/ 297 mm), auf dauerhaftem Papier einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sowie einheitlich mit Ort, Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Bezeichnungen und Massangaben versehen sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.