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Art. 42 · Kompostierplatz

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 15 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern ist eine geeignete Fläche für die Einrichtung und den Betrieb einer Hauskompostieranlage vorzusehen.

2Gemeinsame Anlagen für mehrere Bauten sind gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.