← BZO Thal · Inhaltsverzeichnis
Art. 40bis · Abstände von Anlagen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 15 · Original-PDF
1Stützmauern und künstliche Böschungssicherungen bis 1.2 m Höhe haben einen Grenzabstand von 0.5 m, darüber zusätzlich die Mehrhöhe, einzuhalten. 23
2Mit Zustimmung des Nachbarn, grundstückübergreifender Planung und guter Gesamtwirkung kann die Baubewilligungsbehörde kleinere Abstände bewilligen. 23
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.