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Art. 24 · /25 [Layouttitel]
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 10 · Original-PDF
Gebäudehöhe
1Bei Flachdachbauten ist die Höhe von Brüstungen und Geländern über 0.30 m in die maximale Gebäudehöhe miteinzurechnen. 12
2(aufgehoben) 13
3An Hanglagen mit einer mittleren Neigung von über 20 % darf der Abstand der Oberkante des Erdgeschossfussbodens zum gewachsenen oder abgegrabenen Terrain an keiner Stelle mehr als 2.50 m betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.