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Art. 20 · Bauten und Anlagen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 9 · Original-PDF

1Bauten treten räumlich in Erscheinung. Sie können Menschen, Tiere oder Sachen ganz oder teilweise vor Witterungseinflüssen schützen. 10

2Anlagen sind alle anderen baupolizeilich bedeutsamen Bauwerke, die mit dem Erdboden verbunden sind, wie beispielsweise Stützmauern und Böschungssicherungen, Schwimmbäder, Einfriedungen, Treppen, Mauern, Terrainveränderungen, Treibbeete, Masten oder Antennen. 10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.