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Art. 18 · Übriges Gemeindegebiet

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7 · Original-PDF

1Für zulässige Gebäude gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. E Weiteres

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.