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Art. 17 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7 · Original-PDF
1Für zulässige Bauten gelten die folgenden Vorschriften:
–Gebäudehöhe Wohnbauten max. 7.50 m
–Firsthöhe Wohnbauten max. 12 m
–Gebäudehöhe Scheunen max. 8.50 m
–Firsthöhe Scheunen max. 15 m
–Gebäudelänge max. 50 m
–Grenzabstand allseitig 5 m
–Empfindlichkeitsstufe für lärmempfindliche Räume III
2Der Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke und des Untergeschosses für betriebliche Zwecke ist zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Art. 23 und 32 BauR.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.