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Art. 17 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7 · Original-PDF

1Für zulässige Bauten gelten die folgenden Vorschriften:

–Gebäudehöhe Wohnbauten max. 7.50 m

–Firsthöhe Wohnbauten max. 12 m

–Gebäudehöhe Scheunen max. 8.50 m

–Firsthöhe Scheunen max. 15 m

–Gebäudelänge max. 50 m

–Grenzabstand allseitig 5 m

–Empfindlichkeitsstufe für lärmempfindliche Räume III

2Der Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke und des Untergeschosses für betriebliche Zwecke ist zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Art. 23 und 32 BauR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.