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Art. 12ter · Industriezone Fuchsloch

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 5 · Original-PDF

1In der Industriezone Fuchsloch ist die Nutzung im Sinne von Art. 28octies BauG beschränkt auf Betriebe die im Zusammenhang mit dem traditionellen Sandsteinabbau stehen. Zulässig sind neben Einrichtungen für den Abbaubetrieb hauptsächlich Bauten und Anlagen zur Entwicklung, zur Produktion und für den Vertrieb von Baustoffen und Bauelementen aus Natur- und Kunststein sowie Verbundstoffmaterialien. Nicht gestattet sind reine Handels- und Ausstellungsbetriebe für den Direktverkauf.

2Für Bauten gelten die Vorschriften der Regelbauweise der Industriezone Ia.

6Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.