Art. 17 · Bewilligungspflicht
BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 14 · Original-PDF
1Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung.
2Als eingreifende Veränderung des Geländes gelten Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain an einer Stelle mehr als 1.20 m über- bzw. unterschreiten oder die Fläche mehr als 100 m2 umfasst.
3Aussenreklamen sowie Sende- und Empfangsanlagen sind bewilligungspflichtig. Art. 17 Bewilligungspflicht
1Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung.
2Als eingreifende Veränderung des Geländes gelten Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain an einer Stelle mehr als 1.20 m über- bzw. unterschreiten oder die Fläche mehr als 100 m2 umfasst.
3Aussenreklamen sowie Sende- und Empfangsanlagen sind bewilligungspflichtig.
StrG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.