← BZO Balgach · Inhaltsverzeichnis
Art. 2 · Zuständigkeit und Bauberatung
BZO Baureglement der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau · S. 4 · Original-PDF
1 Das Planungs- und Bauwesen sowie der Vollzug dieses Reglementes sind Sache des Gemeinderates. 2 Der Gemeinderat bestimmt zur Vorbereitung der Geschäfte eine Baukommission. Sie stellt Anträge an den Gemeinderat. 3 Die Bauverwaltung übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates. Sie ist Auskunftsstelle in Baugesuchsfragen und berät, wo nötig unter Beizug weiterer Fachleute, die Bauwilligen. 2. Ortsplanung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.