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Art. 4 · Sondernutzungspläne

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 4 · Original-PDF

1Zur Koordination von Erschliessung, Überbauung und Aussenraum erlässt der Gemeinderat bei grösseren Arealen, namentlich bei terrassierten Gesamtüberbauungen, einen Sondernutzungsplan, wenn es im öffentlichen Interesse liegt.

2Abweichungen gegenüber der Regelbauweise sind möglich, wenn die Lösung namentlich:

a)den Zielen der Richtplanung entspricht;

b)eine überdurchschnittliche Qualität der Innen- und Aussenräume aufweist;

c)generationengerecht ist;

d)eine hohe ökologische Nachhaltigkeit aufweist;

e)gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist. III Begriffsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.