Art. 31 · Wohn-Gewerbe-Zone Weiler Eschlen, Hof, Hohriet
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 10 · Original-PDF
1Für die Wohn-Gewerbe-Zone Weiler Eschlen, Hof, Hohriet gelten bis zur Überführung in eine andere geeignete Zone folgende Regelbauvorschriften:
2Für die Wohn Gewerbe Zone Weiler Eschlen, Hof und Hohriet gelten die Vorschriften der Zone WG 2, wobei jedoch der grosse Grenzabstand keine Anwendung findet. Der Gemeinderat kann, soweit es zur Erfüllung von Abs. 3 erforderlich ist und gestützt auf Art. 77 BauG, die Grenz- und Gebäudeabstände reduzieren, wobei der Gebäudeabstand jedoch mindestens 8.00 m betragen muss und die Interessen der beteiligten Grundeigentümer angemessen zu berücksichtigen sind.
3Bei Neu- und Umbauten ist auf eine harmonische Eingliederung in die bestehende Überbauung, in Rücksichtnahme auf den Charakter des Weilers und die vorhandenen Baukörper, zu achten. Flachdächer sind untersagt. Für Anund Nebenbauten können Ausnahmen von diesem Verbot bewilligt werden.
4Zugelassen sind neben Wohnbauten und Landwirtschaftsbetrieben mässig störende Gewerbebetriebe.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.