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Art. 24bis · Naturgefahren

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 9 · Original-PDF

In Naturgefahrengebieten ordnet die Bewilligungsbehörde nach Massgabe der Personen- und Folgerisiken sowie möglicher Gefahrenverlagerungen Objektschutzmassnahmen und / oder Nutzungsbeschränkungen an. V Verfahrensvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.