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Art. 49 · Gebäude- und Firsthöhe

BZO Baureglement Wittenbach · S. 25 · Original-PDF

Brüstungen von Flachdächern werden bei der Gebäudehöhe angerechnet.

Die Gebäudehöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem ausgemittelten Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberkante in der Fassadenmitte.

Bei Pultdächern wird die Gebäudehöhe im Mittel der höchsten und niedrigsten Traufseiten gemessen. Bei Satteldächern mit unterschiedlichen Traufhöhen gilt das Mittel der Traufseitigen Fassaden als Gebäudehöhe.

Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der ausgemittelten Firstlinie.

Besteht eine Baute aus in der Höhe versetzten selbständig nutzbaren Einzelbauten, so können Gebäude- und Firsthöhe für jeden Teil getrennt ermittelt werden.

Gebäudelänge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.