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Art. 26 · Schneefangvorrichtungen
BZO Baureglement Wittenbach · S. 16 · Original-PDF
Auf neuen und auf bestehenden Dächern von Gebäulichkeiten, bei denen der von der Bedachung fallende Schnee Personen, Tiere oder Sachen gefährden könnte, sind Schneefangvorrichtungen wie folgt anzubringen:
- bei Ziegel-, Eternit- und Schieferdächern von 25° a.T. Neigung an; - bei Metalldächern von 5° a.T. Neigung an.
Wo nachträglich eine Gefährdung festgestellt wird, kann der Gemeinderat auch bei geringerer Dachneigung das Anbringen einer Schneefangvorrichtung verfügen.
Aussenantennen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.