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Art. 56 · Schutz gegen Feuchtigkeit

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 16 · Original-PDF

1Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume, deren Böden oder Wände die Erde berühren, sind wirksam gegen Feuchtigkeit zu schützen. 13)sGS 731.1. 16 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen 731.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.