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Art. 37 · Aussenantennen

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 11 · Original-PDF

1Aussenantennen, mit Ausnahme von Stabantennen unter 2 m Höhe und Parabolspiegeln unter 0,6 m Durchmesser, unterliegen der Bewilligungspflicht.

2Aussenantennen müssen sich befriedigend einfügen. Das gilt auch, wenn sie der Bewilligungspflicht nicht unterliegen. 11 731.1 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen 2.2.1.8 Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.