← BZO St. Gallen · Inhaltsverzeichnis
Art. 37 · Aussenantennen
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 11 · Original-PDF
1Aussenantennen, mit Ausnahme von Stabantennen unter 2 m Höhe und Parabolspiegeln unter 0,6 m Durchmesser, unterliegen der Bewilligungspflicht.
2Aussenantennen müssen sich befriedigend einfügen. Das gilt auch, wenn sie der Bewilligungspflicht nicht unterliegen. 11 731.1 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen 2.2.1.8 Umgebungsgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.