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Art. 36 · Technische Bauteile über Dach

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 11 · Original-PDF

1Technische Bauteile dürfen über Dach geführt werden, soweit dies aufgrund ihrer Funktion notwendig ist.

2Sie sind möglichst klein zu halten und gut in die Dachlandschaft einzufügen.

3Für Anlagen zur Energieerzeugung können Abweichungen von den Gestaltungsanforderungen bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.